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AGB

AGB – Aloys Kleier GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge und sonstige Leistungen zwischen der Aloys Kleier GmbH & Co. KG und dem Auftraggeber (Kunde). Der Kunde erkennt diese mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil und nicht anerkannt, auch nicht in Teilen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Preise – Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Preise gelten „ab Werk“, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe gesondert in der Rechnung ausgewiesen.

(3) Soweit im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung keine abweichenden Zahlungsbedingungen festgehalten sind, wird ein Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum eingeräumt.

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 € fällig. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

3. Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Lieferung

(1) Der Leistungsumfang ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Änderungen von Seiten des Kunden bezüglich des Leistungsumfangs sind schriftlich zu fordern. Die Lieferfrist ist ebenfalls in der Auftragsbestätigung zu finden.

(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Erst nach Abklärung aller technischen Fragen beginnt die von uns angegebene Lieferzeit.

(3) Geraten wir in Lieferverzug, so ist die Schadensersatzhaftung für Schäden, die unmittelbare Folge des Lieferverzugs sind, auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Wir haften im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit für keine Folgeschäden der im Lieferverzug geratenen Kaufsache, insbesondere nicht für einen entgangenen Gewinn des Kunden oder etwaige Produktionsausfallkosten.

(4) Die Auswahl unserer Zulieferer erfolgt nach sorgfältiger Prüfung und wir sind bestrebt, angemessene Konditionen mit ihnen auszuhandeln. Können wir dennoch nachweisen, dass unsere Zulieferer in Lieferverzug geraten, so verlängert sich die von uns an den Kunden übermittelte Lieferfrist um den Zeitraum der Verzögerung, der durch den Lieferverzug des Zulieferers verursacht wird. Sollte der Zulieferer trotz vorangehender Bestätigung nicht mehr in der Lage sein, die bestellte Ware zu liefern, sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag, der mit dem Kunden eingegangen wurde, zurückzutreten.

5. Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

6. Eigentumsvorbehalt

(1) Das Eigentum an der Kaufsache ist uns bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vorbehalten. Bei vertragswidrigem Verhalten von Seiten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir befugt, die Ware zu verwerten. Der Verwertungserlös ist unter Abzug angemessener Verwertungskosten den Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen.

(2) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Kaufsache gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Kaufsache im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Kaufsache tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich MwSt.) ab, unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

7. Mängelansprüche – Warenrückgabe

(1) Eine Mängelrüge des Kunden ist nur dann wirksam, wenn sie in Schriftform gestellt wird. Außerdem muss der Kunde seinen gesetzlich festgelegten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen sein.

(2) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel an der Kaufsache vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Kaufsache berechtigt. Sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, so ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder anderen Vermögensschäden des Kunden. Sofern eine Haftung für solche Schäden doch gegeben ist, sind die Schadenersatzansprüche auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt.

(4) Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren nach einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung der Kaufsache an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Verkäufer. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

8. Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1) Sofern der Kunde ein Unternehmen ist, ist Gerichtstand und Erfüllungsort Vechta. Wir bleiben jedoch auch dazu berechtigt, den Rechtsweg an dem Wohnsitzgericht des Kunden zu beschreiten.

(2) In den vorliegenden AGB finden ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, gilt an ihrer Stelle das, was dem Gewollten zulässigerweise am Nächsten kommt. Im Übrigen bleiben diese AGB wirksam.